Fortsetzung :KlimazieleBei diesem Prozess orientiert sich die Stadt an den Klimschutzzielen der Bundesregierung, wie sie am 5.12.07 vom Bundeskabinett verabschiedet wurden (u.a. Reduktion des CO2-Ausstoßes um 40% gegenüber 1990, 25 % KWK-Anteil an der Stromproduktion, 25 bis 30 % erneuerbare Energien zur Deckung des Strombedarfs, Anteil von 14 % der Erneuerbaren Energien an der Wärmebereitstellung).
2. Der Haupt- und Finanzausschuss beauftragt die Verwaltung, so schnell wie möglich eine Bestandsaufnahme der Energieerzeugung und des Energieverbrauchs in Detmold sowie die Höhe der CO2-Emissionen pro Kopf der Detmolder Bevölkerung vorzulegen. Die Daten der Bestandsaufnahmen sind möglichst in einem interkommunalen Vergleich darzustellen.
3. Aus den Ergebnissen der Bestandsaufnahme leitet die Verwaltung konkrete Klimaschutzziele für die Stadt Detmold ab, die sich an den Zielen der Bundesregierung orientieren sollen.
4. Auf Basis dieser Vorarbeiten erarbeitet die Verwaltung bis Mai 2008 einen Katalog mit konkreten Handlungsfeldern, um die lokalen Klimaschutzziele zu erreichen. Bei ihren Überlegungen sollte sie Programme in diesen Bereichen berücksichtigen: a) Energieverbrauch in privaten Haushalten, in städtischen Gebäuden, Industrie und Gewerbe sowie in Dienstleitungseinrichtungen b) Energieversorgung bzw. -erzeugung c) Mobilität d) Stadtentwicklung. Zu den Handlungsfeldern gehört z.B. auch die Ermittlung der vorhandenen Potenziale im Bereich der Energieeffizienz und der Nutzung von Kraftwärmekopplung (KWK) sowie bei der Nutzung erneuerbarer Energien. Die Politik erwartet dazu eine Kostenschätzung und einen Stufenplan zur Realisierung der ermittelten Potenziale.
5. An der Erarbeitung des Konzeptes sollen neben VertreterInnen des Rates und der Verwaltung auch weitere sachkundige BürgerInnen, VertreterInnen der städtischen Unternehmen sowie von Verbänden und der Detmolder Wirtschaft beteiligt werden. Dieser Prozess kann durch externe Experten begleitet werden.
6. In einem Handlungsprogramm "Klima" zeigt die Verwaltung bis September 2008 dem Rat nach Vorberatung in den Fachausschüssen die konkreten Maßnahmen auf, die mittelbar und unmittelbar durch die Stadt Detmold ergriffen werden sollen, um die vorgegebenen lokalen Klimaschutzziele zu erreichen. Die Maßnahmen im Handlungsprogramm "Klima" sind unter Einbeziehung auch bereits laufender Maßnahmen wirtschaftlich unterlegt darzustellen, da die Ziele der Haushaltskonsolidierung bei diesen Vorhaben nicht außer Acht gelassen werden dürfen. In dem Klimaprogramm sind insbesondere folgende Handlungsfelder zu berücksichtigen: a) Ein Gesamtkonzept zur Sanierung der städtischen Gebäude wird zügig erarbeitet und umgesetzt. Vorrangiges Ziel soll dabei sein, diejenigen Gebäude, die ohnehin zur umfassenden Renovierung anstehen, möglichst auf das energetische Niveau von Neubauten zu bringen. Diese Vorgabe ist ab Beschlussfassung über diesen Antrag zu beachten. Bei der Umsetzung wird die Verwaltung alle Möglichkeiten der Förderung (KfW-Programme, Forschungsförderung, Marktanreizprogramme etc.) ausschöpfen. b) Die Stadtwerke Detmold stellen dar, wie in ihrem Kompetenzbereich die vorgegeben lokalen Klimaschutzziele umgesetzt bzw. gefördert werden können. Das entsprechende Konzept wird dem Aufsichtsrat des Unternehmens sowie dem Stadtrat im Rahmen des gesamtstädtischen Klimaschutzprogramms zur Beschlussfassung vorgelegt. c) Für den Bereich Mobilität sieht die Politik ein Potenzial zur Erreichung der Klimaschutzziele durch eine Optimierung des ÖPNV-Angebots und ein besseres Angebot für den Fahrradverkehr. Dabei ist zu prüfen, inwiefern sich diese Maßnahmen in die Ziele der Haushaltskonsolidierung einpassen lassen. d) Bei der Stadtentwicklung sind die bereits bei der jüngsten Überarbeitung des Flächennutzungsplans erarbeiteten Grundsätze flächenschonenden Bauens, des Prinzips Nachverdichtung vor Neuausweisung von Baugebieten sowie eine Bauplanung zur Vermeidung von Individualverkehr in das Handlungsprogramm "Klima" zu integrieren. Es ist außerdem zu prüfen, ob bei der Ausweisung von Neubaugebieten konkrete Vorgaben zum Einsatz erneuerbarer Energien den lokalen Klimaschutzzielen dienen könnten . Beim Entwurf von Bebauungsplänen soll die "Solartauglichkeit" der Gebäude beachtet werden.
7. Die Umsetzung, Zielerreichung sowie die Qualitätssicherung der beschlossenen Maßnahmen werden kontinuierlich nachgehalten. Über den Stand der Umsetzungen und eventuell notwendigen Anpassungen an aktuelle Entwicklungen ist der Rat nach Verabschiedung des Handlungsprogramms "Klima" mindestens alle zwei Jahre durch einen Klimaschutzbericht zu informieren. 8. Die Folgen des Klimawandels schon jetzt bekämpfen: Bereits jetzt werden Folgen des Klimawandels in unserer Stadt deutlich. Immer häufiger kommt es durch starke Regenereignisse zu Schäden an und in Gebäuden.
Die Politik fordert die Verwaltung daher auf, bis zum Mai 2008 ein Programm vorzulegen, das eine Prioritäten- liste der dringlichsten Maßnahmen aufzeigt. |