Frei nach Kants Kategorischem Imperativ, „Handle so, dass die Maxime deines Willens jederzeit zugleich als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könne“, zahlt die Ratsfraktion der FDP Detmold 2.555,19 € an die Stadt Detmold zurück.
Schatzmeister Ulrich Bartnick bringt es auf den Punkt:
„Wir stehen seit Jahren politisch für einen ausgeglichenen Haushalt ein sowie für die Kürzung von unnötigen Ausgaben und vor allem für einen verantwortungsbewussten Umgang mit öffentlichen Geldern. Aus diesem Grund ist es auch in diesem Jahr wieder selbstverständlich für uns Liberale, dass wir nur Zuwendungen an die Fraktionen der Stadt Detmold nutzen, die wir auch tatsächlich benötigen.“
Bartnick und die Ratsfraktion der FDP Detmold schaffen es offensichtlich gut mit den gemäß § 56 (3) der Gemeindeordnung NRW zur Verfügung gestellten Mitteln zu haushalten.
Von den 9.227,52 €, die der Fraktion als Mittel zur Verfügung gestellt wurden, sind im Kalenderjahr 2013 nur 6.672,33 € ausgegeben wurde. Ein sattes Ersparnis von ca. 28%!
Auch der Fraktions-Vorsitzende, Thomas Trappmann, ist sich sicher, dass „die FDP Detmold auf dem richtigen Weg ist. Wie ich bereits in meiner Haushaltsrede vom 17. Dezember 2014 anmerkte, wird in Detmold die Defizit-Struktur der vergangenen Jahre munter fortgeführt. Oft genug haben wir den Haushalt und dabei insbesondere ganz konkrete Projekte der Kommunalfinanzen kritisiert. Zu oft wurde uns ein Sparwahn vorgeworfen. Das es auch anders geht, beweisen wir als Fraktion nun im Kleinen. Wir hoffen nun auch auf eine Signalwirkung im Großen, zum Wohle Detmolds. Wie andere Parteien mit ihren Geldern umgehen, ist deren Anliegen, aber wir, als Ratsfraktion der FDP, wollen ein klares Zeichen setzen. Ein Zeichen für mehr Verantwortung im Umgang mit öffentlichen Geldern und den finanziellen Möglichkeit die eine Stadt wie Detmold hat.“
Der Verwendungsnachweis im Überblick
2013 | Zahlung Stadt Detmold | Nachgewiesene Ausgaben | Rückforderungsbetrag |
FDP | 9.227,52 € | 6.672,33 € | 2.555,19 € |
Auszug aus der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
§56 (3) Die Gemeinde gewährt den Fraktionen und Gruppen aus Haushaltsmitteln Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung. Die Zuwendungen an die Fraktionen und Gruppen sind in einer besonderen Anlage zum Haushaltsplan darzustellen. Über die Verwendung der Zuwendungen ist ein Nachweis in einfacher Form zu führen, der unmittelbar dem Bürgermeister zuzuleiten ist. Eine Gruppe erhält mindestens eine proportionale Ausstattung, die zwei Dritteln der Zuwendungen entspricht, die die kleinste Fraktion nach Absatz 1 Satz 2 erhält oder erhalten würde. Einem Ratsmitglied, das keiner Fraktion oder Gruppe angehört, stellt die Gemeinde in angemessenem Umfang Sachmittel und Kommunikationsmittel zum Zwecke seiner Vorbereitung auf die Ratssitzung zur Verfügung. Der Rat kann stattdessen beschließen, dass ein Ratsmitglied aus Haushaltsmitteln finanzielle Zuwendungen erhält, die die Hälfte des Betrages nicht übersteigen dürfen, die eine Gruppe mit zwei Mitgliedern erhielte. In diesem Fall ist nach den Sätzen 2 und 3 zu verfahren.
Quelle: https://recht.nrw.de/lmi/owa/pl_text_anzeigen?v_id=2320021205103438063#det308387
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